| Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein

Amtsgericht Ludwigshafen führt eAkte in Zivilsachen ein

Mit dem 20.09.2023 steigt das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein in die elektronische Aktenführung (eAkte) ein, zunächst allerdings nur in zivilgerichtlichen Verfahren, die ab diesem Tag neu eingehen. Bestandsverfahren werden in der bisherigen Papierform weiterbearbeitet und zu Ende geführt.

Bereits zum 15.11.2023 folgt dann in gleicher Weise die Umstellung familiengerichtlicher Verfahren auf die elektronische Akte. Im Februar bzw. März 2024 werden die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen sowie das Betreuungsgericht nachziehen. Bis zum 31.12.2025 soll die Einführung der eAkte über alle Fachbereiche abgeschlossen sein.

Für das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein bedeutet die Einführung der eAkte künftig ein in der Regel medienbruchfreies Arbeiten. Bereits heute geht der weit überwiegende Teil aller Schriftstücke elektronisch ein und kann künftig elektronisch weiterverarbeitet werden. Umgekehrt müssen allerdings in Papierform eingegangene Schriftstücke für die elektronische Bearbeitung künftig digitalisiert werden. Dafür wurde eigens eine hausinterne Scanstraße eingerichtet, die nach aktuellen technischen Standards der Informationssicherheit betrieben werden muss.

Bereits seit dem 01.01.2022 müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen im Wege des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs (eRV) bei Gericht einreichen. Bürgerinnen und Bürgern sowie juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Unternehmen oder Vereinigungen, können den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, müssen es aber nicht. Allerdings genügt dann aus Gründen der Rechtssicherheit, insbesondere der Authentizität des Absenders, nicht etwa eine einfache E-Mail. Die Voraussetzungen der Teilnahme am elektronischen Rechtverkehr einschließlich der technischen Anforderungen, zu denen in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur gehört, finden sich unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.

„Die Einführung der elektronischen Akte erfordert eine grundlegende Anpassung langjährig eingeübter Arbeitsprozesse“, so Direktor des Amtsgerichts Daniel Kühner. „Nach einer sicher notwendigen Eingewöhnungsphase werden jedoch die Vorteile überwiegen. Die eAkte ist immer zur Hand und stets aktuell. Der Transport von Akten im Haus, die Nachschau in Archiven oder gar der Aktenversand per Post an Rechtsanwälte oder Sachverständige werden mittelfristig der Vergangenheit angehören. Auch der Zugriff auf Akten im Vertretungs- oder Krankheitsfall wird erleichtert.“

Der Einführung der elektronischen Akte gingen umfassende Schulungen aller befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizschulungszentrum Kaiserslautern voraus. Büroräume und Sitzungssäle wurden mit der notwendigen Ausstattung versehen, zu der etwa ein Kartenlesegerät zählt, um künftig die bisher gewohnte Unterschrift durch eine elektronische Signatur zu ersetzen.

Ludwigshafen am Rhein, 19.09.2023

Daniel Kühner
Direktor des Amtsgerichts / Mediensprecher

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