Unfallfahrt im Straßenbahntunnel: Frau zu Geldstrafe verurteilt

Zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.250,00 € wurde eine 29-jährige Frau verurteilt, die am Abend des 23.12.2022 einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht hatte, indem sie in Ludwigshafen von der Bahnhofstraße kommend mit ihrem PKW in die Straßenhahnunterführung am Rathauscenter einbog und das Gleisbett bis zur Haltestelle Rathaus befuhr.

Zugleich wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hatte gegen die Frau einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs beantragt. Nachdem die Frau gegen den von einem Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein im Februar erlassenen Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt hatte, konnte das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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