Gerichtszahlstelle

Wenn Sie Zahlungen an das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, das Landgericht Frankenthal (Pfalz) oder die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zu leisten haben, verwenden Sie bitte nachstehende Bankverbindung des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein

IBAN:  DE75 5451 0067 0106 8546 70

BIC:    PBNKDEFF                                                     [Postbank AG, Niederlassung Ludwigshafen am Rhein]

oder zahlen Sie bar bei der Gerichtszahlstelle (Amtsgericht, Erdgeschoss, Zimmer 117) ein.

Geben Sie bei Überweisungen stets das Aktenzeichen bzw. die Geschäftsnummer und den Namen des Zahlungspflichtigen an, damit eine rasche und eindeutige Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgen kann.

Bitte beachten Sie, dass eine bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte nicht möglich ist.
 

Die Gerichtszahlstelle nimmt grundsätzlich nur Zahlungen auf Gerichtskosten, Geldbußen, Geldstrafen, Zwangs- und Ordnungsgelder und zu Hinterlegungssachen entgegen.
Bei Zahlungen für andere Justizbehörden innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz können Sie vorstehende Bankverbindung ebenfalls nutzen, allerdings muss dann unbedingt die entsprechende Justizbehörde und deren Aktenzeichen in der Überweisung beim Verwendungszweck angegeben werden, da sonst eine Zuordnung nicht möglich ist.


Zahlungen in Ihren privaten Angelegenheiten, etwa Zahlungen, die Sie aufgrund eines Urteils, Bußgeldbescheides der Verwaltungsbehörde oder Vollstreckungsbescheides an einen Dritten zu leisten haben, können Sie nicht über die Gerichtszahlstelle abwickeln. Auch können Gelder an Gerichtsvollzieher nicht weitergeleitet werden.

Wenn Sie eine Kostenrechnung oder Zahlungsaufforderung von der Landesjustizkasse Mainz erhalten haben, überweisen Sie den Rechnungsbetrag bitte auf das darin angegebene Konto zu dem genannten Kassenzeichen oder zahlen Sie in bar bei der zuständigen Gerichtszahlstelle vor Ort unter Vorlage der entsprechenden Kostenrechnung.