Zivilgericht

Die Zivilgerichtsbarkeit gehört zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit.

In Zivilverfahren werden Rechtsstreitigkeiten zwischen Parteien entschieden, die sich in der Regel als Kläger und Beklagter gegenüberstehen. Neben Personen können auch Vereine, Firmen, Behörden oder sonstige Vereinigungen sowie staatliche Stellen Partei sein.

Das Zivilgericht ist zum Beispiel zuständig für:

  • alle Klagen bis zu einem Streitwert von 5.000.- Euro
  • alle Mietsachen über Wohnraum (unabhängig vom Streitwert)
  • Arrest und einstweilige Verfügung
  • Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde (z.B. Grundschuldbrief, Sparbücher)
  • Anträge auf Vollstreckbarerklärung ausländischer Schuldtitel
  • Entgegennahme von Schutzschriften
  • Kostenfestsetzung (in Zivilrechtsstreiten)
  • Erteilung einer Vollstreckungsklausel für einen Vergleich, der vor einer Gütestelle oder Schlichtungsstelle abgeschlossen worden ist
  • Niederlegung eines Anwaltsvergleichs oder eines Vergleichs einer Schiedsstelle oder Gütestelle auf der Geschäftsstelle
  • Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens (Beweissicherung)
  • Beratungshilfe
  • Hinterlegungssachen
     

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